Arbeitsstrafrecht

 

Das Arbeitsstrafrecht erhält seit den letzten Jahren aufgrund von intensiverer Verfolgung durch die zuständigen Behörden immer größere Bedeutung. Es lässt sich dem Wirtschaftsstrafrecht zuordnen und ist im Wesentlichen Arbeitgeberstrafrecht. Die immer weitergehende Europäisierung des Arbeitsrechts an sich macht diese höchst interdisziplinäre Materie zudem immer unüberschaubarer und damit steigt auch das Risiko für Verstöße. Die Bezüge zum Strafrecht und zum Ordnungswidrigkeitenrecht stellen im Zusammenspiel mit dem individuellen und kollektiven Arbeitsrecht jedoch nur einen Teil des Arbeitsstrafrechts dar. Ein anderer Teil führt unter anderem in das Sozial-, Verwaltungs- und Vergaberecht.

Zentrale Normen finden sich vor allem in folgenden Gesetzen:

  • Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG)
  • Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG)
  • Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
  • Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
  • Asylverfahrensgesetz (AsylVfG)
  • Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)
  • Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)
  • Mutterschutzgesetz (MuSchG)
  • Schwarzarbeitsgesetz (SchwarzArbG)
  • Sozialgesetzbuch III u. IV (SGB III u. SGB IV)

Straf- und ordnungsrechtliche Risiken ergeben sich unter anderem aus folgenden Problemkreisen

  • Lohnwucher
  • Verstöße gegen Arbeitszeitgesetz, Arbeitsschutzgesetz, Betriebsverfassungsgesetz, Jugendarbeitsschutzgesetz und/oder Mutterschutzgesetz

Auch öffentlich-rechtliche Rechtsfolgen wie die Eintragung in das Gewerbezentralregister, der Ausschluss vom Wettbewerb oder eine Gewerbeuntersagung sind zu bedenken. Daher kommt dem gesamten Thema im Wege der Compliance ebenfalls große Bedeutung zu.

Vor allem als Arbeitgeber sollten Sie die vorgenannten Problemkreise bedenken und rechtzeitig entsprechende Präventivmaßnahmen ergreifen. Sollte es dennoch einmal zu Verstößen kommen, ist eine rechtliche Beratung unabdingbar, um die richtigen Maßnahmen zu ergreifen.

(© und Autor: Loubal)


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