Bußgeld

 

Zu schnell gefahren? An der falschen Stelle überholt? Abstand nicht eingehalten? Beim Thema Bußgeld geht es meist um Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr, auch wenn Bußgelder in sehr vielen verschiedenen Gesetzen geregelt sind und ebenso viele Lebensbereiche umfassen können. Neben einem gewissen erzieherischen Effekt, sind die Einnahmen, die aus Bußgeldern und Verwarnungen resultieren, inzwischen eine feste Planungsgröße in städtischen und staatlichen Haushalten. Neben einem Bußgeld droht bei gravierenden Verstößen oftmals auch ein Fahrverbot, was für die Betroffenen meist noch viel schwerer wiegt, als die Zahlung des Geldbetrages.

Insbesondere Geschwindigkeitsverstöße sind oftmals nicht nachvollziehbar. Man fragt sich, ob man tatsächlich so schnell gefahren ist oder ob man vielleicht ein Verkehrszeichen übersehen hat? Erscheint ein solcher Vorwurf ungerechtfertigt, sollte man diesen überprüfen lassen. Dies ist in der Regel nur durch Akteneinsicht möglich und daher ist anwaltliche Hilfe dringend erforderlich. Die Frist zur Einlegung eines Einspruchs gegen einen Bußgeldbescheid beträgt regelmäßig nur zwei Wochen und muss unbedingt eingehalten werden. Meist kann bereits nach der Akteneinsicht geklärt werden, ob es begründete Argumente gibt, um gegen das verhängte Bußgeld erfolgreich vorzugehen. Ein eigener Kontakt zu der ermittelnden Behörde, sollte seitens des Betroffenen so weit wie möglich vermieden werden. Denn bereits ein falsch formulierter Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid oder eine Einlassung zur Sache können unter Umständen enorme Probleme bereiten.

Nach dem Einspruch wird nochmals geprüft wird, ob die Voraussetzungen für eine Einstellung des Bußgeldverfahrens vorliegen. Wenn dies aus Behördensicht nicht der Fall ist, wird der Vorgang an die Staatsanwaltschaft übergeben und es folgt ein gerichtliches Verfahren.

(© und Autor: Loubal)


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