Strafverteidigung

 

Wenn sich ein Strafverfahren ankündigt, wird dieses für den Beschuldigten meist zu einer nervlichen Belastungsprobe und eventuell sogar zu einer existenzbedrohenden Situation. Diese gilt für den Beschuldigten und unter Umständen auch für dessen Angehörige, insbesondere wenn es im Extremfall zu einer Untersuchungshaft kommt.

Die Verteidigung in Strafverfahren erfordert nicht nur die entsprechenden rechtlichen Kenntnisse, sondern auch gute Kontakte zu den Gerichten, Staatsanwaltschaften und anderen Ermittlungsbehörden. Ein Beschuldigter im Strafverfahren kann sich in jeder Lage des Verfahrens des Beistandes eines Verteidigers bedienen. Der Verteidiger hat u. a. das Recht, Ermittlungsakten einzusehen, Zeugen und Sachverständige zu benennen sowie bei Vernehmungen anwesend zu sein. Der Verteidiger berät den Beschuldigten bzw. den Betroffenen über die Rechtslage und bemüht sich um die Beilegung des Verfahrens. In besonderen Situationen steht dem Beschuldigten bzw. dem Betroffenen ein sog. Pflichtverteidiger zu. Die Arbeit eines Verteidigers beginnt jedoch nicht erst im Gerichtssaal, sondern kann bereits im Ermittlungsverfahren notwendig sein, um rechtliche Schritte einzuleiten und den Beschuldigten entsprechend zu beraten. Oftmals kann im Vorfeld beispielsweise die Erhebung einer Anklage oder der Erlass eines Strafbefehls verhindert und die Einstellung des Ermittlungsverfahrens bewirkt werden.

Besonderes Fingerspitzengefühl ist auch im Jugendstrafrecht erforderlich. Das Jugendstrafrecht ist ein besonderes Strafrecht und Strafprozessrecht für junge Täter, die sich zur Tatzeit altersmäßig zwischen Kindheit und Erwachsenenalter befinden. Dem Jugendgerichtsgesetz (JGG) liegt der Gedanke zugrunde, dass es jungen Tätern oftmals noch an dem für die strafrechtliche Verantwortlichkeit erforderlichen Unrechtsbewusstsein fehlt. Daher spielt auch der Erziehungsgedanke im Jugendstrafrecht eine elementare Rolle.

(© und Autor: Loubal)


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