Führerschein und Fahrerlaubnis

 

Der Führerschein bzw. die Fahrerlaubnis ist immer dann gefährdet, wenn der Inhaber sich nicht entsprechend den Straßenverkehrsregeln verhält. Einige Vergehen können sogar zur Entziehung der Fahrerlaubnis führen. Die Entziehung der Fahrerlaubnis oder auch ein befristetes Fahrverbot können dann für den Betroffenen weitreichende Folgen haben, bis zum Verlust des Arbeitsplatzes. Aus diesem Grund ist es extrem wichtig, dass sich jeder sofort um juristische Unterstützung bemüht, wenn der Führerschein bzw. die Fahrerlaubnis auf dem Spiel stehen. Ein Rechtsanwalt kann nicht nur im Wege der Akteneinsicht die Sach- und Rechtslage beurteilen, sondern auch dazu beitragen, die Dauer der Entziehung oder des Fahrverbots im Sinne des Mandanten zu beeinflussen.

Generell gilt es zwischen

  • Fahrverbot und
  • Entziehung der Fahrerlaubnis

zu unterscheiden.

Mit einem Fahrverbot werden beispielsweise Fehlverhalten wie Geschwindigkeitsübertretungen, Verstöße gegen den Sicherheitsabstand, gefährliches Überholen und Spurwechsel oder auch sogenannte qualifizierte Rotlichtverstöße geahndet. Das Fahrverbot besteht mindestens für einen Monat und höchstens für drei Monate. Nach dem Fahrverbot erhält man den Führerschein jedoch wieder zurück.

Eine Entziehung der Fahrerlaubnis ist grundsätzlich gravierender als lediglich ein Fahrverbot, da für die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis eine Sperre von sechs Monaten bis zu fünf Jahren verhängt wird (in Extremfällen kann sogar eine lebenslange Sperre angeordnet werden). Wer trotz entzogener Fahrerlaubnis oder während eines Fahrverbots ein Kraftfahrzeug führt, begeht eine Straftat. Da der Führerschein nach Ablauf der Sperrzeit neu beantragt werden muss, gelten dieselben Vorschriften wie bei der Ersterteilung. Die Fahrerlaubnisbehörde kann in bestimmten Fällen sogar die Einholung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens (MPU) einfordern.

(© und Autor: Loubal)


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